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Förderprogramm Auszugsbonus

Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist ein bedeutender Schritt ins Erwachsenenleben. 

Damit dieser Neuanfang leichter gelingt, unterstützen die Stadtwerke Unna junge Erwachsene mit dem Auszugsbonus, eine einmalige Förderung von 250 Kilowattstunden Ökostrom.

Weitere Informationen:

  1. Das Förderprogramm gilt für Privatkunden im Strombereich der Stadtwerke Unna GmbH. Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs und der Flex-Tarife.
  2. Das Förderprogramm gilt für junge Erwachsene, die erstmals einen eigenen Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Unna GmbH abschließen. Der Förderantrag muss mindestens nach 6 Monaten nach Lieferbeginn eingereicht werden.
  3. Mindestens ein Elternteil muss mindestens 12 Monate vor Förderantragsstellung einen Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Unna GmbH abgeschlossen haben.
  4. Die Förderung beträgt für den jungen Erwachsenen einmalig 250 Kilowattstunden (kWh).
  5. Sollte der zugrunde liegende elterliche Vertrag mit den Stadtwerken Unna gekündigt werden, bleibt das Guthaben auf dem Energiesparbuch bestehen und kann weiterhin durch den jungen Erwachsenen eingelöst werden.
  6. Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte Förderanträge. Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit aller Angaben.
  7. Die Kündigung des aktiven Stromtarifs führt zu einem sofortigen Förderstopp.
  8. Es gelten die Regeln des Energiesparbuches.
  9. Die Stadtwerke Unna GmbH behält sich eine Änderung oder Beendigung des Förderprogramms vor. Eine Haftung der Stadtwerke Unna GmbH in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.

Antrag Auszugsbonus

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.